Relevante Hilfsmaßnahmen für kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen und Selbständige
Für den schnellen Einstieg:
- Zeitstrahl mit allen Entlastungen auf Bundesebene: Wann greift welche Entlastung? | Bundesregierung.
- Für Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende sind die Seiten des Kulturfonds Energie des Bundes die zentrale Informationsquelle.
- Für gewerblich tätige Selbständige und Unternehmen in Bayern bietet die IHK für München und Oberbayern einen guten Überblick mit zahlreichen Informationsangeboten.
HILFEN FÜR KULTURORTE UND KULTURVERANSTALTENDE:
+++ Kulturfonds Energie (Bund) +++
Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung sowie Kulturveranstaltende können die Mehrkosten bei der Energiebeschaffung beim Kulturfonds Energie des Bundes beantragen. Insgesamt steht eine Milliarde Euro für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind. Künstler*innen individuell sind hier nicht antragsberechtigt.
Im Unterschied zum Sonderfonds im Rahmen der Coronahilfen für Kulturveranstaltungen des Bundes können auch Einrichtungen der kulturellen Bildung, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen oder auch soziokulturelle Zentren die Förderung beantragen, wenn sie gesonderte Voraussetzungen erfüllen.
Der Kulturfonds Energie berücksichtigt die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom. Gefördert wird ein Teil der Mehrkosten.
- Seit 15. Februar ist die Website Kulturfonds Energie des Bundes mit weiteren Informationen und FAQs online. Dort ist die Antragstellung möglich.
- Für Fragen wurde eine Hotline eingerichtet.
- Eine virtuelle Informationsveranstaltung fand am Mittwoch, den 15. Februar statt. Sie soll in Kürze als Aufzeichnung auf dem YouTube-Kanal von Kreativ Kultur Berlin zur Verfügung stehen.
+++ Bayernbonus für Kultureinrichtungen (Land Bayern) +++
In Kürze finden Sie wichtige Informationen zum Bayernbonus für Kultureinrichtungen hier: bayernspielt.info
ENTLASTUNGSPAKETE DES BUNDES:
+++ Strompreisbremse für Unternehmen und Vereine ab 1. März 2023 (Bund) +++
Für Haushalte und kleine Unternehmen, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, wird der Preis pro kWh auf 40 Cent gedeckelt - für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs (in der Regel des Vorjahres). Ist dieses Basiskontingent verbraucht, gilt der jeweils vertraglich vereinbarte (höhere) Preis. Damit möchte der Bund die Einsparung von Strom anregen.
Die Strompreisbremse tritt am 1. März 2023 in Kraft und wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet. Sie müssen keinen eigenen Antrag stellen - die Stromversorger verrechnen die Kosten automatisch oder im Falle eines Mietverhältnisses über die Betriebskostenabrechnung der Vermieterin/des Vermieters. Die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar werden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt. Die monatlichen Abschläge sinken um den Entlastungsbetrag.
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.
+++ Gas- und Wärmepreisbremse für kleinere und mittlere Unternehmen und Vereine ab 1. März 2023 (Bund) +++
Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie Vereine, die mit Gas heizen, erhalten ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Preis von 12 Cent / kWh. Bei Haushalten, die mit anderen Energieträgern heizen, liegt der Preis bei 9,5 Cent / kWh. Für den Verbrauch, der über dem Kontingent liegt, muss der normale Marktpreis gezahlt werden.
Die Gas- und Wärmepreisbremse tritt am 01. März 2023 in Kraft und wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet. Auch hier müssen Sie keinen Antrag stellen. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Energieversorgungsunternehmen oder über die Betriebskostenabrechnung der Vermieterin/des Vermieters.
FAQ zur Gas- und Wärmepreisbremse
+++ Energiepreispauschale für Soloselbständige (Bund) +++
Die Energiepreispauschale (EPP) wurde bei Soloselbständigen mit der Einkommensteuervorauszahlung für das 3. Quartal (10. September) verrechnet, d.h. dass die Vorauszahlung automatisch um 300 Euro herabgesetzt wurde.
Falls Sie keine Einkommenssteuervorauszahlung leisten, wird die EPP in der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend gemacht. Die EPP wird vom Finanzamt verrechnet bzw. ausgezahlt, nachdem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben und die EPP mit dem Einkommensteuerbescheid für 2022 festgesetzt wurde. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Mehr Infos erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
BAYERISCHE ENERGIE-HÄRTEFALLHILFEN:
+++ Energie-Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbständige +++
Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe ergänzt branchenübergreifend die Entlastungspakete und den wirtschaftlichen Abwehrschirm des Bundes. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden.
Im Unterschied zu den Entlastungspaketen des Bundes werden auch Mehrkosten für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas gefördert. Es gilt eine Bagatellgrenze in Höhe von 6000€. Die Energie-Härtefallhilfe gewährt einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten von nicht-leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas, leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Fernwärme) im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023, soweit die im aktuellen Beschaffungszeitraum gezahlten Preise über 200 Prozent des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.
- Die Programmabwicklung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich.
- Weitere Informationen folgen in Kürze über diese Website: Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen I Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de).
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Landeshauptstadt München
Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft
Schwere-Reiter-Straße 2b
80637 München
Tel.: +49(0)89-233-28917
Webseiten:
www.kreativ-muenchen.de
www.kreativ-muenchen-crowdfunding.de
www.munichcreativeheartbeat.de
Die Teilnahme an diesen Webinaren ist kostenfrei, die Veranstaltungen werden online via Zoom durchgeführt.
Informationen und Anmeldungen unter: www.kulturrat-nrw.de/corona-webinare/
NEUE BERATUNGSLEISTUNG FÜR BBK MITGLIEDER :
Rechtsanwältin Heidi Messer (Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz), bietet ab sofort für BBK-Mitglieder eine kostenfreie telefonische Erstberatung.
BBK-Mitglieder, die eine Beratung durch Frau Messer in Anspruch nehmen wollen, können sich an die Geschäftsstelle des BBK wenden: info@bbk-muc-obb.de
Heidi Messer
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Sendlinger Str. 20
80331 München
T. 089 33038010
www.messerlaw.de
info@messerlaw.de
Gerade für Bildende Künstlerinnen und Künstler ist es besonders wichtig, auf einen Steuerberater vertrauen zu können, der sich im künstlerischen Bereich auskennt und auf dem Laufenden hält.
Leider müssen wir die kostenfreie Beratungstätigkeit unseres Partners in Steuerfragen aufgrund sehr hoher Nachfrage vorübergehend aussetzten. Wir informieren Sie, sobald wir das ehrenamtliche Angebot wieder anbiteten können.
In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns bitte über: info@bbk-muc-obb.de.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Für die Unterstützung in Not geratener Künstlerinnen und Künstler gibt es verschiende Anlaufstellen:
Die Stiftung Sozialwerk der VG BildKunst
Die Deutsche Künstlerhilfe ist eine von Theodor Heuss gegründete Einrichtung zur Unterstützung verdienstvoller KünstlerInnen und Künstler, die durch widrige Umstände in Bedrängnis geraten sind. Neben dem Ehrensold werden jährlich auch ca. 200 Einmalzahlungen erbracht. Anträge hierfür sind im laufenden Jahr an das Bundespräsidialamt zu richten:
Spreeweg 1
10557 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2000-0
Fax: +49 (0)30 1810200-1999
E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine international einzigartige Einrichtung zur Stärkung der selbständig arbeitenden Künstler*innen in Deutschland. Die Versicherungsbeiträge werden zur Hälfte von den Versicherten selbst, und zur anderen Hälfte von den Verwertern künstlerischer und publizistischer Leistungen über die Künstlersozialabgabe und einen Bundeszuschuss getragen. Auf diesem Weg kann ein vollwertiger Versicherungsschutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zum halben Selbständigentarif gewährleistet werden.
Jede*r selbständig arbeitende Kunstschaffende mit jährlichen Mindesteinkünften ab derzeit 3900 € ist zur Mitgliedschaft berechtigt.
Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne eine*n Berater*in der Künstlersozialkasse.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Künstlersozialkasse
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Broschüre herausgegeben, die hier im pdf erhältlich ist: www.bmas.de
Die Broschüre richtet sich an Alle, die einführende Informationen zur Bild-Kunst, den Meldungen und Ausschüttungen sowie zur Mitgliedschaft möchten. In Interviews mit der Geschäftsleitung wird weiterführend auf die Bedeutung der Bild-Kunst, die internationale Rechteverwaltung und auf die Stiftungen Sozialwerk und Kulturwerk eingegangen.
Auf der Webseite der VG Bild-Kunst steht die Broschüre zum Download bereit.
Die Bildungsprämie – Förderung für berufsbezogene Weiterbildung
Des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein ("Weiterbildungssparen"). Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden.
Beim Prämiengutschein werden 50% von Kurs- oder Prüfungsgebühren übernommen, maximal 500 €.
Voraussetzungen:
-Das jährlich zu versteuernde Einkommen darf 20.000 € (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen.
-Man muss mindsetens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Weiterbildungsinteressierte können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.
https://www.bildungspraemie.info
Rückblick und Zusammenfassung des Workshops mit Frank Fischer und Maresa Bucher vom 13.11.2017
Hier in der Zusammenfassung als pdf
Für Künstler*innen ist das Internet nicht nur Informations- und Kommunikationsmöglichkeit, sondern kann ganz gezielt für Selbstmarketing genutzt werden. Jedoch ist nicht jeder ein geborener Selbstvermarkter. Unternehmen engagieren Marketingspezialisten, Künstler lassen sich von Managern, Vermittlern, Kuratoren oder Galerien vertreten, oder – wie in den häufigsten Fällen – vermarkten sich aus Kostengründen selbst. In jedem Fall ist es wichtig, eine Strategie zur Selbstdarstellung im Internet zu entwickeln. Wie solche Strategien aussehen können, beleuchtete der BBK-Workshop.
Versicherungen für Künstlerinnen und Künstler sind inzwischen recht gut auf dieses spezielle Berufsfeld abgestimmt.
Nur, was sind notwendige Versicherungen und welche nicht?
Wann ist man "überversichert"?
Informieren Sie sich bei Versicherungsmakler Maximilian Koch über
- Unfallversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Grundfähigkeitsschutzbrief
- Ausstellungsversicherungen
- Atelierversicherung
- u.a.
Kontakt:
Maximilian Koch
E.& M. Koch GmbH & Co. KG
Koch Beteiligungs GmbH
Nymphenburger Str. 26
80335 München
Tel.: 089/48 12 90
E-mail: info@agenturkoch.de
www.agenturkoch.de
Zu den Bürozeiten der Geschäftsstelle des BBK steht unser Team für Sie als Ansprechpartner zur Verfügung!
Alle politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Thematiken unserer Mitglieder sind für uns von Belang.
In unserem Büro fließen viele aktuelle Informationen zusammen.
Darüber hinaus empfehlen wir auch andere unterstützende Einrichtungen und Künstlernetzwerke:
Vereinigung Bildender Künstlerinnen und Künstler (VBK)
Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e. V.
In Zusammenarbeit mit dem Paul-Klinger-Künstlersozialwerk bietet das SPD-Bürgerbüro eine kostenlose wöchentliche Künstlersozialberatung an - wie auch eine Schuldner- und Mieterberatung. Die Termine und Kontaktinformationen finden Sie hier:
Unter dem Menüpunkt „Der Berufsverband / Publikationen“ finden Sie Herausgaben des Berufsverbands mit hilfreichen Informationen für den Berufsweg der Bildenden Künstler*innen.
Außerdem:
Deutscher Kulturrat / Publikationen
und:
Kulturpolitische Gesellschaft (Seitenmenü links: Publikationen)
Seit vielen Jahren stellt die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) den Ausweis der International Association of Art (IAA) an in Deutschland lebende professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler aus. Er ermöglicht freien oder reduzierten Eintritt in zahlreiche Kunstmuseen und Ausstellungshäuser – sowohl in Deutschland, als auch weltweit. Der Ausweis ist zwei Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden. Studierende haben keinen Anspruch auf den internationalen Künstlerausweis.
In Deutschland lebende bildende Künstler/innen können den Ausweis bei der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) beantragen. Auch in Zukunft erhalten BBK-Mitglieder den Ausweis für eine ermäßigte Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,– (statt EUR 35,–).
Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK)
Office of IAA Europe
Mohrenstr. 63
D – 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 23 45 76 66
E-Mail: art@igbk.de
www.igbk.de
Das Internationale Theaterinstitut und die IGBK verantworten und betreiben gemeinsam das Online-Portal „touring artists“, finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Als Informationsportal für international mobile Künstlerinnen und Künstler bietet es umfassende aktuelle und rechtlich fundierte Informationen rund um grenzüberschreitendes Arbeiten und Verkaufen: