BAYERISCHER KUNSTFÖRDERPREIS
Der bayerische Kunstförderpreis wird seit 1965 vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Musik, Tanz und Literatur verliehen. Der Berufsverband Bildender Künstler*innen konnte 2004 zum ersten Mal erreichen, dass den Preisträger*innen der Bildenden Kunst auch eine dazugehörige Ausstellung in der GALERIE DER KÜNSTLER ermöglicht wird.
Verliehen wird der Preis an Künstler*innen, die am Beginn ihres Schaffens stehen, ihre Ausbildung abgeschlossen haben, über außergewöhnliche Begabung verfügen und hervorragende Leistungen vorweisen können. Sie müssen ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren in Bayern haben.
Weitere Informationen unter: Künstlerförderung (bayern.de)
Der mit jeweils 6.000 € dotierte Preis ist Anerkennung für das bisher Geleistete und stellt zugleich eine ideelle und materielle Unterstützung für zukünftige Projekte dar. Der Preis wird jeweils im November durch den zuständigen Staatsminister überreicht. Im darauffolgenden Januar sind dann die Arbeiten der Preisträger in der GALERIE DER KÜNSTLER zu sehen.
Der Berufsverband Bildender Künstler*innen Landesverband Bayern e. V. hat ein Vorschlagsrecht. Jeder bayerische Regionalverband kann Vorschläge an die Jury des Landesverbandes weiterleiten.