Bewerbungsschluss Dienstag, 23. Februar 2021
Das Städtische Atelierhaus Baumstraße, eine ehemalige Strickwarenfabrik, liegt im Glockenbachviertel, Klenzestr. 85a RGB/Baumstr. 8b. In diesem Gebäudekomplex sind, seit einer grundlegenden
baulichen Renovierung in den Jahren 1993/94, insgesamt 34 Räume für eine kulturelle und soziale Nutzung eingerichtet. 24 unterschiedlich große und über vier Geschosse verteilte Räume
werden vom Kulturreferat als Arbeitsateliers an Künstler*innen vergeben.
Baubeschreibung des Städtischen Atelierhauses Baumstraße:
Gebäude in Stahlskelettbauweise mit massiven Wänden und Betondecken, feuersicher ummantelten Stahlstützen und Streben. Erneuerte Raumeinteilung vorwiegend durch 2-schalige Rigips-
Wände, Rohrleitungen unter Putz bzw. weitgehend verkleidet. Gasbefeuerte Zentralheizung, WCs gefliest, kleine Teeküchen in den Etagen, eine Dusche im EG. In den Räumen und Fluren PVCBeläge,
alte, originale und einfach verglaste Metallsprossenfenster, neue Türen in Stahlzargen, Atelierräume weitgehend mit Einfachausstattung, ohne Schallisolierung, kein Aufzug, daher für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, leider nicht geeignet.
Wie sind die Mietkonditionen?
Die Räume werden befristet für einmalig fünf Jahre als Arbeitsateliers per Juryverfahren an Künstler*innen vermietet. Es besteht keine Wohnmöglichkeit. Der Abschluss der Gewerbemietverträge erfolgt durch das Kommunalreferat der Landeshauptstadt München. Voraussichtlicher Bezugstermin ist Mitte August 2021. Die Nettokaltmiete liegt derzeit je nach Lage und Ausstattung zwischen 4,00 - 7,50 €/m² (gerundete und unverbindliche Angabe). Da alle Ateliers aktuell vermietet sind, ist es leider nicht möglich, Besichtigungstermine für Interessenten zu vereinbaren (Atelierplan mit Grundrissen, Raumgrößen und -preisen siehe Seite 3).
Im Falle der Anmietung eines Ateliers ist bei Abschluss des Mietvertrags eine Kaution in Höhe von 800 € (bis zu 50 m²) bzw. 1.600 € (über 50 m²) zu zahlen. Untervermietungen dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher Absprache mit dem Kulturreferat vorgenommen werden und bedürfen eines gesonderten Untermietvertrages, der dem Kulturreferat vorzulegen ist.
Wer kann sich bewerben?
Berücksichtigt werden Künstler*innen vorzugsweise am „Anfang der Professionalität“ mit Wohnsitz München (S-Bahn-Bereich), deren Arbeitsschwerpunkt sich nachweislich in München befindet
und vorrangig diejenigen, die noch kein städtisches Atelier angemietet hatten oder haben. Für ein Atelier bewerben können sich bildende Künstler*innen, aber auch, im Sinne einer Erweiterung
und Öffnung des Kunstbegriffes, Kunstschaffende, die in anderen Sparten an der Schnittstelle zur bildenden Kunst arbeiten.
Wie kann man sich bewerben?
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung, bestehend aus:
• dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular,
• einer künstlerischen Vita mit Angaben zur künstlerischen Tätigkeit der letzten zwei Jahre wie Ausstellungen und -beteiligungen, ggf. erhaltenen Stipendien, Preisen, öffentlichen Aufträgen, Ankäufen, Verbandstätigkeit u.ä.,
• einem Portfolio mit aussagefähigen, datierten Werkbeispielen der letzten zwei Jahre zusammengefasst in einer PDF-Datei (max. 4 MB) fristgerecht und ausschließlich an atelierfoerderung@muenchen.de. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die nach dem 23. Februar 2021 eingehen, nicht berücksichtigt werden können. Aus technischen Gründen kann je Absender*in nur eine automatische Antwort versandt werden. Wir bitten Sie daher, pro Bewerbung
nur eine E-Mail mit einer PDF-Datei an diese Adresse zu senden. Ob die Bewerbung vollständig und fristgerecht eingereicht wurde, wird mit dieser automatischen E-Mail nicht bestätigt. Sollten Sie diese E-Mail nicht innerhalb von 30 Minuten erhalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung (unter nicola.harenberg@muenchen.de oder gaby.schulze@muenchen.de).
Wie geht es weiter?
Alle formal richtigen und vollständigen Bewerbungen werden der vom Stadtrat einberufenen Jury für die Atelierförderung vorgelegt. Sie trifft voraussichtlich im März 2021 eine Vorauswahl nach
künstlerischen Qualitätskriterien und empfiehlt die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber dem Stadtrat. Die endgültige Entscheidung wird im Kulturausschuss voraussichtlich im Mai getroffen.
Zeitnah werden die ausgewählten Künstler*innen dann benachrichtigt. Von Nachfragen bitten wir abzusehen.
Weitere Informationen unter www.muenchen.de/kulturfoerderung
oder Telefon 089/233 21668 oder nicola.harenberg@muenchen.de