PRESSEMITTEILUNG
Stellungnahme der SK³ ̶ Ständige Konferenz für Kunst & Kultur in Bayern ̶ zur Grundsatzrede von Staatsminister Markus Blume am 10.05.2023
München, 10.05.2023 ̶ In der 83. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags am Mittwoch, 10.05.2023, hat Staatsminister Markus Blume über den Status Quo der Bayerischen Kulturpolitik berichtet. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf den staatlichen Kulturbauten im Freistaat.
Die SK³, Ständige Konferenz für Kunst & Kultur in Bayern als Kunstformen übergreifende Interessenvertretung der Freien Kunst- und Kultur-Szene in Bayern, möchte einige Punkte aus dem Bericht lobend hervorheben.
Hierzu gehört erstens die Initiative des Staatsministers für die Kulturelle Bildung. Diese wird maßgeblich durch die Freie Szene und die Zivilgesellschaft flankiert. Am Rande erwähnt hat Herr Blume in seiner Rede die Initiative der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Bayern e. V., die mit Ihrem Projekt „Land schafft Kultur“ über einen Zeitraum von zwei Jahren bis Ende 2024 dazu beitragen wird, die Strukturen der Kulturellen Bildung im ländlichen Raum inhaltlich und organisatorisch zu stärken.
Der Bericht zeigte ein klares politisches Interesse an der sozialen Lage der Künstler:innen im Freistaat. Während vornehmlich Unterstützung für Lohnanpassungen in den staatlichen Betrieben angekündigt wurde, möchte die SK³ nachdrücklich darauf verweisen, dass finanzielle Notlagen in erster Linie Vertreter:innen der Freien Szene betreffen und hier der größte Handlungsbedarf besteht. Die soziale Lage der freien Künstler:innen wird sich nur verbessern, wenn in die Förderung dieser Szene deutlich mehr Mittel fließen, sodass Mindesthonorare und soziale Absicherung möglich werden.
Die massiven Investitionen in Kulturbauten sind begrüßenswert. Dabei sollten jedoch die in vielen Kunstformen noch mangelnden Infrastrukturen, namentlich Proben-, Vermittlungs-, Begegnungs-, Präsentations- und Spielstätten, für freischaffende Künstler:innen in den Fokus genommen werden.
„Das Innovationspotential der Freien Szene, die als hochprofessionalisiertes System neben den Stadt- und Staatstheatern steht und Inkubator für die von Staatsminister Blume hervorgehobenen Modernisierungsbestrebungen im Kulturbetrieb sein kann, stellt eine wichtige Alternative zu diesem dar und ist im internationalen Kulturaustausch führend. Bei der Modernisierung der Kultur in Bayern wird die Freie Szene eine zentrale Rolle spielen.“, sagt die SK³.
So ist auch der Wunsch einer stärkeren Zusammenarbeit des Freistaats mit den Kommunen und dem Bund als positiv zu bewerten. Die SK³ plädiert dafür, mögliche Felder der Zusammenarbeit proaktiv zu erschließen und Synergien anzustreben, anstatt die Trennlinien zwischen Städten, Bezirken, dem Land, Bund und der EU mit ihren unterschiedlichen Zuständigkeiten und Interessen zu schärfen.
Bürokratische Hemmnisse und Deckelungen müssen dringend abgebaut werden, so, wie es in den Eigenleistungsregelungen vorgesehen ist. Hier scheint der Minister in eine erfreuliche und ermutigende Richtung zu gehen.
Eine KULTURAGENDA ist deshalb wichtig, damit aus der „KULTURKASKADE“ eher eine Aufwärts-bewegung entstehen kann und weder Politiker*innen noch Künstler*innen zu Kaskadeuren werden!
Die SK³ steht für den beratenden Dialog weiterhin zur Verfügung und ist mit dem Ministerium und den politischen Akteur:innen im Gespräch.
Die SK³ - Ständige Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern
der langjährige Vorsitzende des BBK Bundesverbands, Hans Wilhelm Sotrop, ist am 22. April 2023 verstorben.
Hier dazu der Nachruf des BBK Bundesverbands.
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Am 13. März 2023 öffnet das Projekt VERBINDUNGSLINIEN des BBK Bayern seine Online-Türen für antragstellende Künstler:innen. Auch in 2023 ist das Ziel des Förderprogramms, den überregionalen Austausch anzuregen, die eigenständige Projektentwicklung von Künstler:innen in ganz Bayern zu unterstützen und die Sichtbarkeit der zeitgenössischen Bildenden Kunst zu verbessern. Künstler:innen, Künstler:innengruppen und Kunstvereine können sich mit Projekten bewerben, die den interkulturellen Austausch der Szene bestärken sowie professionelle und nachhaltige Verbindungen von bayerischen Künstler:innen und der überregionalen Szene anstreben.
Pro gefördertes Projekt ist ein Budget von 10.000 bis 25.000 Euro für projektbezogene Sach- und Personalkosten sowie Eigenhonorare von Künstler:innen eingeräumt. Für freischaffende Künstler:innen und Künstler:innengruppen ist kein Eigenanteil erforderlich. Von beteiligten Institutionen wird ein angemessener Anteil an der Finanzierung erwartet.
Die volle Ausschreibung mit allen wichtigen Vorabinformationen und einem ausführlichen FAQ finden Sie auf unserer Website unter https://www.bbk-bayern.de/verbindungslinien.
Der Tag der Druckkunst findet auch in diesem Jahr am 15. März statt. Die Woche rund um dieses Datum ist für viele zu einem festen Termin in den Kulturkalendern geworden, was sich an der stetig wachsenden Anzahl von Veranstaltungen ablesen lässt. Der Tag der Druckkunst ist eine Initiative des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) und wird von vielen der 60 BBK-Landes- und Regionalverbände sowie zahlreichen Druckwerkstätten, Kunstvereinen, Kunstschulen und Künstler:innen getragen.
In diesem Jahr sind 300 Veranstaltungen Teil des Programms. Die beteiligten Akteur:innen öffnen ihre Werkstätten und Ateliers, zeigen Ausstellungen, bieten Workshops und Diskussionsforen an und laden interessierte Besucher:innen dazu ein, sich mit der großen Vielfalt traditioneller und neuer Drucktechniken auseinanderzusetzen.
Hintergrund des Tages der Druckkunst ist der Eintrag der traditionellen Drucktechniken in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission. Dazu Dierk Berthel, Projektleiter im BBK Vorstand: "Mit den Veranstaltungen soll der Geschichte der Druckgrafik in Deutschland Sichtbarkeit gegeben und zugleich hervorgehoben werden, dass es sich um eine äußerst lebendige künstlerische Praxis handelt, die sich ständig weiterentwickelt."
Über den Aktionstag kann man sich ausführlich auf der Internetseite www.tag-der-druckkunst.de informieren. Unter anderem geben Listen und eine interaktive Karte eine Übersicht über alle Veranstaltungen bundesweit und in den einzelnen Regionen und Städten.
Bund, Länder und Verbände liefern Vorschläge
Berlin, den 02.02.2023. Die Coronapandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Energiekrise, die Inflation, … Diese Gleichzeitigkeit der Krisen stellt auch den Kulturbetrieb vor andauernde enorme Herausforderungen. Rund 1,8 Millionen Menschen sind in der deutschen Kultur- und Kreativbranche tätig – und viele sind auch in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Daher richtet der Deutsche Kulturrat auch 2023 einen Fokus auf die soziale und wirtschaftliche Lage von Kulturschaffenden.
Entsprechend befasst sich die aktuelle Ausgabe von Politik & Kultur, die Zeitung des Deutschen Kulturrates, mit dem Thema: Faire Bezahlung mittels Basishonoraren.
-Staatssekretärin Leonie Gebers, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, schildert die Pläne der Bundesregierung zur Anpassung der sozialen Sicherungssysteme (Seite 4).
-Nordrhein-Westfalen macht Honoraruntergrenzen zur Pflicht für die eigene Kulturförderung – darüber berichtet die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Ina Brandes (Seite 4).
-Zudem geben Lisa Mangold von ver.di, Gerald Mertens von unisono – Deutsche Musik- und Orchestervereinigung und Marcel Noack vom BBK Bundesverband Auskunft über die Kampagnen ihrer Verbände für faire Bezahlungen durch Honoraruntergrenzen (Seite 5).
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber von Politik & Kultur, Olaf Zimmermann, sagte dazu: „Das Durchschnittseinkommen der in der Künstlersozialkasse Versicherten lag 2022 bei den Wort-Künstlern, wie Schriftstellerinnen und Schriftstellern, die bei den Versicherten die höchsten Einkommen erzielen, bei 22.702 Euro im Jahr. Das sind 1.891 Euro im Monat. Bei den am schlechtesten verdienenden selbständigen Musikerinnen und Musikern liegt es bei 14.181 Euro, das entspricht 1.181 Euro im Monat. Das ist skandalös wenig! Es ist mehr als überfällig, dass die öffentliche Hand bei der Beauftragung von Künstlerinnen und Künstlern in der Zukunft ein angemessenes Honorar zahlt. Honoraruntergrenzen sind ein erster dringend benötigter Schritt! Doch noch mehr muss folgen. Es braucht auch Ausstellungsvergütungen für bildende Künstlerinnen und Künstler, mehr Tarifverträge im Kulturbereich, aktives Engagement gegen die in der Kulturbranche grassierende Verdrängung von Angestellten in die Selbstständigkeit sowie ein starkes Urheber- und Leistungsschutzrecht.“
- Politik & Kultur ist die Zeitung des Deutschen Kulturrates. Sie wird herausgegeben von Olaf Zimmermann und Theo Geißler. Sie erscheint zehnmal jährlich und ist erhältlich in Bahnhofsbuchhandlungen, an großen Kiosken, auf Flughäfen und im Abonnement.
- Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe 2/23 von Politik & Kultur.
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Alle Beiträge aus dem Fokus zur sozialen Lage finden Sie auch hier.
- Politik & Kultur erscheint zehnmal jährlich und ist auch erhältlich in Bahnhofsbuchhandlungen, an großen Kiosken, auf Flughäfen und im Abonnement.
Neujahrsbrief 2023 des BBK Landesverbands Bayern als pdf
-Vorstellung der neuen Geschäftsführerin Katrin Dillkofer
Pressemitteilung
Berlin, den 14. Januar 2023
Grundrente erfolgreich eingeführt? Wie viele Künstler:innen sind dabei?
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil freut sich über die „erfolgreiche“ Einführung der Grundrente. Wir fragen: Wie viele Künstler:innen sind dabei, die zwar 33 Jahre lang Versicherungsbeiträge eingezahlt haben, aber so unterdurchschnittlich verdient haben, dass sie trotzdem keine Grundrente bekommen? Wie viele KSK-versicherte Künstler:innen sind dabei? Die Grundrente ist nur dann ein Erfolg, wenn auch sie partizipieren. Deshalb erwarten wir im Sommer, wenn weitere Zahlen vorgelegt werden, nicht nur Antworten auf unsere Fragen, sondern vor allem Taten: Die vom Ministerium schon wieder verschwiegene Hürde eines Mindesteinkommens für den Bezug von Grundrente muss fallen.
Dagmar Schmidt und Marcel Noack, BBK-Bundesvorsitzende:
„Die Grundrente ist nur dann sozial gerecht, wenn sie alle einschließt, die mehr als 33 Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Hürde des Mindesteinkommens muss definitiv fallen – das gehört auf die ToDo-Liste von Hubertus Heil für dieses Jahr.“
BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
Rundmail an BBK Landes- und Regionalverbände mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Deutschlandfunk Kultur berichtet aktuell ausführlich in Bild, Text und Ton über die Kunstprojekte, die aufgrund einer BBK-Förderung dank des Förderprogramms Neustart Kultur stattfinden konnten …
… nein, das sind leider fake news. Wer sich zu den geförderten Kunstprojekten ein Bild machen möchte, kann hier Spannendes sehen. Richtig ist hingegen:
Drei Journalisten, einer davon ein Spezi für Excel-Dateien, haben recherchiert, wer aus dem Programm Neustart Kultur Förderungen erhalten hat. Dazu versandten sie einen umfangreichen Fragebogen und mehrere Nachfragen an die Verbände aller Kultursparten, die Neustart-Mittel vergeben haben, darunter auch an den BBK Bundesverband.
Am 15. November 2022 haben die Rechercheure nun erst einmal ihre Ergebnisse zur Bildenden Kunst vorgestellt: Danach sind 105,6 Mio. Euro in die Bildende Kunst geflossen, das sind nur 5,28 % der zwei „Kulturmilliarden“. Die Aufbereitung der Ergebnisse erfolgte mit offenkundig skandalisierender Absicht. Moniert wird eine allgemein fehlende Prüfung der Bedürftigkeit der Geförderten. Im Zentrum der Kritik steht das Programm zur Unterstützung der Galerien, mit dem angeblich Steuermittel verschwendet worden seien.
Auch der BBK ist zumindest in einer Sendung ins Visier geraten. Zur Info: Der BBK hat aus insgesamt 5.140 Anträgen 1.112 Förderungen bewilligt, darunter 408 Kunstprojekte, für die eine durchschnittliche Förderquote von nur 13 % erreicht wurde. Weitere Zahlen hier.
In der Berichterstattung wird suggeriert, der BBK wisse nicht einmal, wer gefördert worden sei – Sodom und Gomorrha also – und verweigere mit fadenscheinigen Gründen die Übergabe von personenbezogenen Daten. Immerhin sorgten die Antworten des BBK für den „spektakulärsten Moment“ des österreichischen Excel-Kenners im Rechercheteam – wir freuen uns für ihn.
Faktencheck:
1. Der BBK hat über Modul C bewusst keine Stipendien vergeben, sondern Kunstprojekte gefördert, die auf ein bestimmtes künstlerisches Vorhaben gerichtet sind und an deren Ende ein Werk und seine Präsentation (digital oder/und analog) standen. Im Unterschied zu Stipendien, über die frei verfügt werden kann (also z. B. auch für die Miete), können bei der Projektförderung nur damit zusammenhängende Ausgaben (Honorare, Sachkosten) gefördert werden.
2. Der BBK verfügt selbstverständlich über die Namen und Wohnorte aller Geförderten in allen drei vom BBK umgesetzten Modulen. Für die Umsetzung wurde mit einer Datenbank gearbeitet, in der diese sicher und DSGVO-konform verarbeitet wurden.
3. Die Namen aller Künstler:innen, deren Kunstprojekt wir über Modul C fördern konnten (mit einem Betrag bis zu 15.000 Euro), sind auf der Webseite veröffentlicht.
4. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, die Namen derer, denen entweder ein Digitalgutschein (in Höhe von bis zu 1.000 Euro) oder ein Mentoring-Programm (mit bis zu 1.700 Euro) gefördert wurde, nicht zu veröffentlichen. Die Digitalgutscheine dienten dazu, Künstler:innen in der Pandemiezeit effektiv und nachhaltig darin zu unterstützen, trotz geschlossener Ausstellungsorte künstlerisch sichtbar zu bleiben – eine unverzichtbare Voraussetzung für den Verbleib im Kunstbetrieb. Wir sind der Ansicht, dass der Erhalt der sehr geringen Fördersumme von 1.000 Euro vor allem im Modul A nicht veröffentlichungswürdig ist, weil hier nicht das künstlerische Schaffen an sich gefördert, sondern eine Unterstützung zur Verbesserung technischer Rahmenbedingungen geleistet wurde. Darauf angewiesen zu sein, ist nicht unbedingt etwas, was ein:e Künstler:in in die Vita aufnehmen würde, während die erhaltene Förderung eines künstlerischen Projekts Ausdruck beruflichen Erfolgs ist.
5. Es wurden personenbezogene Daten verlangt, deren Weitergabe an die Rechercheure aus unserer Sicht weder datenschutzrechtlich zulässig noch sachdienlich waren. Und schließlich wurden all diese Angaben auch für diejenigen, deren Anträge keinen Erfolg hatten, verlangt – ergänzt um die Angabe von Gründen für die Absage – das widerspricht allen Prinzipien einer professionellen unabhängigen Juryarbeit.
6. Eines der Vergabekriterien des BBK waren auch soziale Aspekte. Dies wird in der Berichterstattung des Deutschlandfunk Kultur geflissentlich verschwiegen, obwohl in einer der Nachfragen festgestellt wird, der BBK sei der einzige Verband, der dies so gehandhabt habe.
Es ist gut, wenn Medien staatliche Aktivtäten veröffentlichen, Missstände anprangern, egal in welchem gesellschaftlichen Bereich. Auch wir sehen durchaus Punkte im Programm Neustart Kultur, die in einem künftigen vergleichbaren Programm anders, besser gemacht werden könnten und müssten. Dazu gehören unbedingt Gerechtigkeits-Aspekte, z. B. in sozialer Hinsicht, aber auch was die regional ausgeglichene Streuung von Fördermitteln anbelangt. Das würden wir gerne mit den Verbänden und Institutionen, die mit uns daran arbeiten, die Bildende Kunst, ihre Akteure und ihre Rolle für die Gesellschaft zu stärken, intern und öffentlich, vor allem aber solidarisch diskutieren.
Die Meinungsmache, wie sie derzeit vom Deutschlandfunk praktiziert wird, ist nicht nur kontraproduktiv für eine sachliche, faktenorientierte Evaluierung, sondern schadet der Kultur so richtig für die Zukunft, die ja nun alles andere als rosig aussieht. Denn bei Verantwortungsträgern für künftige Kulturförderung kommt doch an: Die Kulturszene verschwendet sowieso nur Steuermittel und braucht eigentlich nichts. Dafür ein herzliches Dankeschön an den Deutschlandfunk Kultur!
Den Fragenkatalog und weitere Nachfragen mit unseren Antworten sowie die letzte Stellungnahme am Tag vor Veröffentlichung finden Interessierte im Anhang, damit sie sich selbst ein Bild machen können.
Mit kollegialen Grüßen
Dagmar Schmidt und Marcel Noack
BBK Bundesvorsitzende
BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
Endlich ist es so weit: Der BBK-Bundesausschuss, in dem Bundesvorstand und BBK-Landesverbände zusammenarbeiten, hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig den „Leitfaden Honorare“ für Bildende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Damit stellt der BBK-Bundesverband eine fundierte, speziell auf unseren Beruf zugeschnittene Empfehlung für die angemessene Vergütung bildkünstlerischer Leistungen zur Verfügung.
Wir wissen, dass es darum gehen wird, die Empfehlung eines Honorarstundensatzes von 70 Euro netto erst einmal durchzusetzen. Das wird sicher nicht einfach und auch nicht von heute auf morgen möglich sein. Im Vorfeld haben wir aber bereits die Zustimmung zu diesem Leitfaden vom Deutschem Künstlerbund, von der GEDOK und dem Internationalem Künstlergremium erhalten, sie werden uns bei der Umsetzung unseres gemeinsamen Anliegens unterstützen.
Auch wenn ab und zu noch unsere Empfehlung unterschritten werden wird: Im Leitfaden Honorare empfehlen wir, was nachweislich unsere Arbeit mindestens wert ist, und das sollten wir nun bei jeder Gelegenheit betonen: in der Öffentlichkeitsarbeit ebenso wie bei unseren eigenen Projektanträgen, gegenüber Fördergeldgebern, sei es die öffentliche Hand, seien es private Stiftungen o. ä. Wir wollen und werden Euch dabei unterstützen, wir stehen für Diskussionsveranstaltungen und Statements zur Verfügung. Wir wollen gemeinsam mit Euch im kommenden Jahr flächendeckend dafür werben, endlich Bildende Künstlerinnen und Künstler für ihre Arbeit fair zu vergüten. Pay the artist!
Im kommenden Jahr werden wir auch eine gedruckte Fassung herstellen, die über die Webseite www.bbk-bundesverband.de bestellt werden kann. Der Preis wird 3 Euro + Versand betragen, für Mitglieder 1 Euro + Versand.
Das deutsche Kunsthandwerk braucht unser aller und auch Ihre Unterstützung! Wir bitten Sie deshalb um Mitzeichnung dieser Petition, die wir beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht haben.
Auf unserer vergangenen Mitgliederversammlung im Oktober 2022 haben wir die Petition mit dem Titel „Kunsthandwerk als kulturelles Erbe erhalten!“ abgestimmt. Nach Prüfung durch den Petitionsausschuss wurde die Petition online gestellt und für vier Wochen zur Mitzeichnung frei gegeben.
In diesen vier Wochen können Sie unser Anliegen unterstützen, die Petition möglichst heute noch mitunterzeichnen und auch in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis publik machen. Über diesen Link:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2022/_10/_26/Petition_140822.html
Neue Nutzer des Petitionsportals können sich hier registrieren:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/registrieren.html
Die Petitionsnummer lautet: 140822 / Wirtschaftliche Förderung
„Förderungen im Ausbildungsgeschehen und im Bereich des regionalen Kunsthandwerks vom 26.10.2022
Beste Grüße aus Frankfurt
Ihr BK-Team
Christina Beyer, Marianne Kassamba
Nachstehend der Wortlaut der Petition:
Das deutsche Kunsthandwerk braucht Ihre Unterstützung!
Unterzeichnen Sie noch heute diese Petition und machen Sie sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis publik.
Noch ist das deutsche Kunsthandwerk mit seiner jahrhundertelangen Tradition und seinem großen nationalen und internationalen Renommée nicht wirklich vorm Aussterben bedroht. Aber die Zahl der Kunsthandwerker*innen und ihrer kunsthandwerklichen Betriebe wird Jahr für Jahr deutlich kleiner. Die Globalisierung, aber auch die Corona Pandemie mit ihren Lockdowns, die aktuell enorm steigenden Energiekosten und insbesondere die Mindestlohn-Ausbildungsvergütung belasten die kunsthandwerklichen Betriebe über die Maßen. Das Ausbildungsgeschehen ist rückläufig. Das Wissen und die Fertigkeiten, um qualitativ hochwertiges Kunsthandwerk herzustellen, drohen zu verschwinden. Es ist allerhöchste Zeit, um diesen Tendenzen entschieden entgegen zu wirken. Kunsthandwerk ist nachhaltig, individuell und authentisch, es wird lokal oder regional produziert und arbeitet ressourcenschonend. Es liefert damit eine zeitgemäße Antwort auf die Massenproduktion in globalisierten Märkten und einen Konsum, der aus dem Ruder gelaufen ist. Einfach besser leben! Das ist das Motto, dem sich das Kunsthandwerk verpflichtet fühlt. Kunsthandwerk bietet ein sinnvolles Ausbildungs- und Berufsangebot für kommende Generationen. Die Fähigkeiten, das Geschick und das Fachwissen, die zur Herstellung kunsthandwerklicher Objekte notwendig sind, dürfen nicht verloren gehen. Dafür braucht es die richtigen Rahmenbedingungen, unter denen kunsthandwerkliches Schaffen und die Weitergabe des Erfahrungswissens der künstlerisch-kreativen Berufe des Handwerks an die nachfolgenden Generationen möglich ist. Und diese richtigen und nachhaltigen Rahmenbedingungen brauchen wir jetzt, denn die Zeit arbeitet gegen uns. Mit dieser Petition wollen wir das öffentliche Bewusstsein für den gesellschaftlichen Wert des deutschen Kunsthandwerks schärfen. Hier geht es nicht nur um Kunsthandwerk als Wirtschaftsfaktor, sondern auch um Kunsthandwerk als zentralen Bestandteil unseres kulturellen Erbes.
Kunsthandwerker*innen verdienen besondere Anerkennung. Sie pflegen traditionelle Handwerkstechniken und sorgen dafür, dass alte Fertigkeiten nicht in Vergessenheit geraten, sie verleihen unseren alltäglichen Gegenständen Individualität und schaffen zugleich mit viel Kreativität Neues und Innovatives, indem sie experimentieren und alte Techniken weiterentwickeln und mit neuen Technologien zusammenbringen. Kunsthandwerk erschafft Kulturgut! Wir fordern alle politisch Verantwortlichen auf, dringend dafür zu sorgen, dass kunsthandwerkliches Wissen und kunsthandwerkliche Fähigkeiten auch in Zukunft durch kompetente Akteure noch weitergegeben werden können.
- Dafür brauchen wir zeitnah eine finanzielle Unterstützung für die Klein- und Kleinstbetriebe des Kunsthandwerks durch geeignete Programme zur Förderung von Ausbildungsplätzen in Kunsthandwerksbetrieben und einschlägigen Fach- und Hochschulen.
- Darüber hinaus halten wir eine Erweiterung der bundesweiten Liste des immateriellen Kulturerbes über die bislang dort vertretenen Kulturformen und Modellprogramme für dringend notwendig.
- Wir fordern zudem die Einrichtung einer deutschen Liste von sog. „Lebenden Nationalschätzen“ mit einer entsprechenden finanziellen Ausstattung. Darunter sind Kunsthandwerker*innen zu verstehen, die in hohem Maß über Wissen und Fähigkeiten verfügen, die erforderlich sind, um das immaterielle Kulturerbe zu schützen und zu bewahren.
Diese Petition wurde vom Bundesverband Kunsthandwerk Berufsverband Handwerk Kunst Design e.V. mit Sitz in Frankfurt a.M. und den angeschlossenen organisatorischen Mitgliedsverbänden in den Bundesländern auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Kunsthandwerk am 08. Oktober 2022 verabschiedet und auf den Weg gebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vermehrt erreichen uns gerade hilfesuchende Emails von Künstler:innen, die als Webseitenbetreiber:innen von einem Berliner Rechtsanwalt mit einer Schmerzensgeldforderung i. H. v. 170 EUR konfrontiert werden. Er begründet dies mit einem angeblichen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Mandanten dadurch, dass auf der Künstlerwebseite verwendete Google Webfonts nichts vorschriftsmäßig eingebunden seien, sondern über einen Server in den USA geladen würden.
Derlei Abmahnschreiben werden von diesem Rechtsanwalt wohl gerade bundesweit und in Massen versandt. Auf Anraten mehrerer, von Künstler:innen befragter Rechtsanwälte sollte dieser Forderung schriftlich widersprochen und die Zahlung verweigert werden. Das Vorgehen sowie der behauptete Zahlungsanspruch sind wohl als rechtlich fragwürdig und die Erfolgsaussichten einer Klageerhebung als sehr unwahrscheinlich einzustufen.
WICHTIGER Hinweis: Google Fonts sollten auf jeden Fall datenschutzkonform auf der Webseite eingebunden werden. Eine gute Anleitung dazu liefert diese Seite, auch kann per Scanner geprüft werden, ob für die eigene Webseite Handlungsbedarf besteht.
Andrea Gysi
Geschäftsführerin
Ergänzung BBK München und Oberbayern: In einigen Fällen wird der Scan Ihrer Website ergeben, dass Google-Fonts verwendet werden, auch wenn dies gar nicht zutrifft. Das liegt dann daran, dass im Quelltext Ihres Templates Google Fonts angelegt sind - auch wenn Sie diese gar nicht in Anspruch genommen haben. Auch in diesem Fall können Sie Abmahnungen erreichen, die allerdings rechtlich haltlos sind. Es gibt gratis tools im Internet, die diesen Teil des Quelltextes in Ihrem Template löschen.
Déjà-vu? Ohne Unterstützung stehen die Freien Künste in der Energiekrise vor dem Aus.
Berlin, 15.11.2022 | Die steigenden Energie- und Strompreise bedrohen die freie Kunst- und Kulturszene existenziell. Die Akteur*innen der Freien Künste aller Sparten sehen sich mit explodierenden Produktionskosten konfrontiert, die durch Eintrittseinnahmen oder Energieeinsparungen nicht auszugleichen sind. Viele Veranstaltungsstätten, Festivals und Ensembles werden in den kommenden Monaten ihren Betrieb deshalb nicht oder nur eingeschränkt aufrechterhalten können.
Die Allianz der Freien Künste (AFK) begrüßt, dass im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds 1 Milliarde Euro für gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen bereitgestellt werden. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung dieser Hilfen fordert die AFK die Verantwortlichen in Bund und Ländern eindringlich auf, den Begriff der „Kultureinrichtungen“ weit zu fassen und die zahlreichen freien und privat getragenen Kulturorte unter den Schutzschirm zu holen. Diese Orte sind nicht nur elementar für die Berufsausübung der freischaffenden Künstler*innen – es handelt sich auch um unverzichtbare Begegnungsstätten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Gleichzeitig erleben wir ein Déjà-vu: Es fehlt weiterhin an effizienten Hilfen für selbstständige Künstler*innen, dabei zeichnen sich bereits jetzt negative Auswirkungen auf ihre Arbeits- und Einkommenssituation ab: Die gestiegenen Energiekosten führen zur Ausdünnung von Spielplanangeboten und Engagements, zur Kürzung von Honoraren sowie zum Wegbrechen von Verdienstmöglichkeiten und sie gefährden den Weiterbetrieb von kreativen Arbeitsräumen wie Ateliers.
„Nachdem selbstständige Künstler*innen bereits durch die Corona-Pandemie immense wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen haben, drohen jetzt im Zuge der Energiekrise zusätzlich weitere Umsatzeinbrüche. Wir appellieren an die Bundesländer, dieser Abwärtsspirale entgegenzuwirken und geeignete Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. In der Corona-Pandemie erprobte Hilfsprogramme wie z. B. niedrigschwellig angelegte und unbürokratisch zu beantragende Stipendien können hier Wirkung entfalten”, betont Helge-Björn Meyer, Co-Sprecher der Allianz der Freien Künste
Darüber hinaus appelliert die AFK an die Politik, die Fachexpertise der Interessenverbände aller Sparten einzubeziehen. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich bei der Bewältigung der Corona-Krise als hilfreich und zielführend erwiesen.
Sprecher:innen:
Lena Krause - tel: 0176/640 92 843
Peder W. Strux - tel :0151/23023400
Helge-Björn Meyer tel: 0175/755 8 120
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KOnjunkturumfrage Winter 2022 |
In diesen Tagen startete die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Winter 2022 mit einem Sonderteil zu den Auswirkungen der Preissteigerungen im Zuge des Krieges gegen die Ukraine. Auch von dieser Erhebung erwarten wir erneut wertvolle Ergebnisse. Das Ausfüllen des Fragebogens der aktuellen Online-Umfrage zum Konjunkturklima im zweiten Halbjahr 2022 dauert circa zehn bis zwölf Minuten. Unter diesem Link www.t1p.de/herbst22 gelangen Sie zur Konjunkturumfrage, die bis zum 6. November 2022 läuft. Selbstverständlich erfolgt die Datenerhebung anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich. |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die steigenden Energiekosten treffen auch uns Bildende Künstlerinnen und Künstler hart. Wir engagieren uns auf allen Ebenen für Unterstützung des Berufsstandes, vor allem auch dafür, dass nicht wieder - wie in der Pandemie - Soloselbststständige durch das Raster fallen.
Der BBK-Bundesausschuss, in dem Bundesvorstand und BBK-Landesverbände zusammenarbeiten, hat in seinr Sitzung am 10.10.2022 beschlossen, eine kurze Umfrage durchzufürhen, damit wir in Gesprächen mit Politik und Verwaltung Zahlen zur Hand haben, die den Unterstützugnsbedarf untermauern.
Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele Mitglieder an der Umfrage beteiligen, zumindest die Fragen beantworten, die sie nach heutigem Stand beantworten können.
Bitte sendet/senden Sie den Fragebogen bis 1.11.2022 an umfrage@bbk-bundesverband.de.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die VG Bild-Kunst startet ihre Kampagne für die neue Social-Media-Bildlizenz! Ziel ist es, für Mitglieder in den Bereichen Kunst, Foto, Illustration und Design eine prozentuale Beteiligung an den Deutschlandumsätzen der Social-Media-Plattformen zu erwirken.Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung fairer Vergütung künsterischer Leistungen!
Dazu der Geschäftsführende Vorstand der VG Bild-Kunst, Dr. Urban Pappi: "Wir finden, dass auch Bilder etwas wert sind und deren Urheber*innen sowie die Bildagenturen eine gerechte Vergütung verdient haben. Es bleibt spannend. Aber wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern und den User*innen von Facebook & Co. die Welt für Künstler*innen ein bisschen fairer gestalten können."
Der BBK Bundesverband ruft dazu auf, die VG Bild-Kunst bei ihrer Kampagne - im Interesse der Künstlerinnen und Künstler - zu unterstützen:
SHARE ABER FAIR - Gemeinsam stark machen für die neue Social-Media-Bildlizenz.
Wie können Künstlerinnen und Künstler unterstützen?
Aufmerksamkeit für das Anliegen organisieren: Aktions-Pattern wie Profilfotos oder Posts auf Facebook, Instagram und Twitter etc. können auf der Website share-aber-fair heruntergeladen werden.
Neuen Wahrnehmungsverträge abschließen: Mitglieder der VG Bild-Kunst können sie auf der Website share-aber-fair ganz einfach anfordern und sollten sie möglichst schnell abschließen: Denn nur mit den neuen Wahrnehmungsverträgen kann die Verwertungsgesellschaft tätig werden. Fragen und Antworten dazu finden sich hier.
Und falls noch nicht, gilt sowieso: Mitglied der VG BIld-Kunst werden! Wer noch kein Mitglied der VG Bild-Kunst ist, kann dies kostenlos hier erledigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 1. Juli 2022 eine neue Fassung des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Dieses ist auch für Bildende Künstler:innen relevant, die „Waren“, z. B. Werke, Postkarten, Kataloge an Käufer:innen versenden.
Worum geht’s? Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen gem. § 23 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der Grund: Wer Verpackungen in den Verkehr bringt, die dann bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, muss ab sofort eine Lizenz erwerben, sich sozusagen an den Kosten für die Abfallverwertung beteiligen.
Nach dem Gesetz unterliegen alle, die unternehmerisch handeln, also auch Solo-Selbstständige und Freiberufler:innen, und „Erstinverkehrbringer“ einer Verpackung sind, der sog. Systembeteiligungspflicht. Das bedeutet für professionelle Bildende Künstler:innen: Wer Kunstwerke, Postkarten, Kataloge aus dem Atelier heraus mit einer Verpackung versendet, braucht ab sofort ein Lizenz.
Was ist zu tun? Zwei Schritte sind nötig:
· Die (kostenlose) Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZVSR) im öffentlichen Register (LUCID): Der Name des/der Künstler:in, soll im Feld „Markenname und/oder Hersteller“ eingefügt werden. Im Feld „Gewerbenummer“ u.ä. kann jeweils „Freiberufler:in“ eingetragen werden. Für grundlegende Informationen zur Registrierungs- oder Systembeteiligungspflicht bietet die ZSVR Telefonsupport unter 0541 34310555 (Mo.- Fr. von 9:00 - 16:30 Uhr) an.
· Der Lizenzerwerb: Bei einem sog. Dualen System muss vom „Erstversender“ (hier dem/der Künstler:in) für das verwendete Verpackungsmaterial eine Lizenz erworben werden. Hierfür gibt es verschiedene Anbieter (z. B. Reclay, DerGrünePunkt oder Zentek). Es empfiehlt sich, Angebote und Preise zu vergleichen: https://verpackungslizenz24.de.
Was kostet das? Die Höhe des Lizenzentgelts hängt von der Verpackungsmenge und dem Verpackungsmaterial ab. Es gibt einen Lizenzrechner.
Gibt es eine Bagatellgrenze für die Lizenzpflicht? Nein, ab dem ersten versandten Karton besteht die Verpflichtung zur Lizenz.
Muss dokumentiert werden? Das ist nur dann nötig, wenn im Jahr z. B. mehr als 50.000 kg Papier, Pappe, Karton in den Verkehr gebracht werden. Alle, die mit der Verpackungsmenge darunter liegen, müssen keine sog. Vollständigkeitserklärung abgeben und daher die tatsächliche Menge auch nicht dokumentieren.
Ignorieren? Besser nicht! Für Produkte nicht ordnungsgemäß registrierter Unternehmen (hier also des/der Künstler:in) besteht in Deutschland ein Verkaufsverbot! Verstöße können gem. § 36 Absatz 2 Verpackungsgesetz (VerpackG) mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Fragen? Hier finden sich auf die meisten Fragen auch Antworten: https://www.bellandvision.com/de/beratung-service/faq
PRESSEMITTEILUNG
Berlin, den 16. September 2022
Bildende Kunst muss gesehen werden. Zur Verfügbarkeit von Kunstwerken