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Nachwuchsförderung

> Debutanten (Ausstellungsreihe)
> Die ersten Jahre der Professionalität (Ausstellungsreihe)
> Bayerischer Kunstförderpreis | Paris-Stipendien (Vorschlagsrecht)



 Nachwuchsförderung  DEBUTANTEN (AUSSTELLUNGSREIHE)

Bewerbungsvoraussetzungen

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gewährt im Rahmen des Programms der Bayerischen Staatsregierung für Künstler und Publizisten vom 24. Juni 1980 regelmäßig Zuwendungen zur Herstellung von Debutantenkatalogen.

Bewerbungszeitraum

Anträge bzw. Vorschläge für diese Reihe sind formlos, unter Angabe des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer, im ersten Halbjahr des laufenden Jahres ( bis 30. Juni) für das Folgejahr an die BBK-Geschäftsstelle, Adelgundenstraße 18, 80538 München zu richten; jeweils unter der Maßgabe der Beachtung der angeführten Bewerbungsvoraussetzungen.

Bitte Informations- und Bildmaterial nur nach schriftlicher Aufforderung und Bekanntgabe eines diesbezüglichen Termins einreichen.

Bewerbungsvoraussetzungen (pdf)  Nachwuchsförderung BBK

 Nachwuchsförderung  DIE ERSTEN JAHRE DER PROFESSIONALITÄT (AUSSTELLUNGSREIHE)

Bewerbungsvoraussetzungen

Die Bewerber sollten ihren Wohnsitz in München und Oberbayern haben, nicht länger als maximal sieben Jahre nach Abschluss der Ausbildung künstlerisch tätig sein, also höchstens sieben Jahre die Profession "Bildender Künstler" ausüben.

Bewerbungszeitraum

Anträge bzw. Vorschläge für diese Reihe sind formlos, unter Angabe des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer, im ersten Halbjahr des laufenden Jahres ( bis 30. Juni) für das Folgejahr an die BBK-Geschäftsstelle, Adelgundenstraße 18, 80538 München zur richten; jeweils unter der Maßgabe der Beachtung der angeführten Bewerbungsvoraussetzungen.

Bitte Informations- und Bildmaterial nur nach schriftlicher Aufforderung und Bekanntgabe eines diesbezüglichen Termins einreichen.

 Nachwuchsförderung  BAYERISCHER KUNSTFÖRDERPREIS | PARIS-STIPENDIEN (VORSCHLAGSRECHT)

Voraussetzungen siehe unter:
www.stmwfk.bayern.de/foerderung/kuenstlerfoerderung.aspx  Nachwuchsförderung BBK

Bewerbungsvoraussetzungen

Der Berufsverband Bildender Künstler Landesverband Bayern e.V. hat Vorschlagsrecht für die beiden oben genannten Fördermaßnahmen des Freistaates Bayern.

Jeder bayerische Verband wählt junge KünstlerInnen aus seiner Region aus und leitet Vorschläge an die Jury des Landesverbandes weiter.

Bewerbungszeitraum
Anträge für die Region München und Oberbayern sind formlos, unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Telefonnummer bis spätestens 30. September des laufenden Jahres an die BBK Geschäftsstelle, Adelgundenstraße 18, 80538 München, zu richten.




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